Politik

Zu wenig Kapazitäten bei Fachkräften in der Pflege

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Berlin 01.06.2026

– Der Bericht über die Umsetzung und Weiterentwicklung des Personalbemessungsverfahrens in der vollstationären Langzeitpflege liegt als Unterrichtung der Bundesregierung (21/6180) vor. Laut Sozialgesetzbuch XI (SGB XI/Soziale Pflegeversicherung) prüft das Bundesgesundheitsministerium erstmals 2025 und dann alle zwei Jahre eine Anpassung der Personalanhaltswerte in der vollstationären Langzeitpflege sowie der Grundlagen für eine mindestens zu vereinbarende Personalausstattung.

Während die Mindestpersonalausstattung bislang landesindividuell geregelt ist, soll sie perspektivisch durch eine bundeseinheitliche Mindestpersonalausstattung ersetzt werden. Grundlage der ministeriellen Prüfung ist ein Bericht des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Das Gesundheitsministerium sei dabei zu der Einschätzung gelangt, dass eine weitere Anhebung der Personalanhaltswerte derzeit nicht möglich ist. Auch eine bundeseinheitliche Mindestpersonalausstattung könne zum jetzigen Zeitpunkt nicht eingeführt werden. Der Arbeitsmarkt biete nicht die nötigen Kapazitäten bei Assistenz- und Fachkräften in der Pflege.

Bei Pflegefachkräften handele es sich um einen Engpassberuf nach der Fachkräfteengpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit. Für Assistenzkräfte in der Pflege lägen in der Arbeitsmarktstatistik keine gesonderten Daten vor. Aus dem Bericht des GKV-SV lasse sich jedoch ableiten, dass gerade in diesem Bereich die größte Lücke bestehe. Die neu startenden Ausbildungen nach dem Pflegefachassistenzgesetz ab 2027 könnten dazu beitragen, diese Lücke zu schließen.

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