Politik

Urkunde zu Plattformökonomie-Übereinkommen

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Berlin 19.08.2026   

– Die Bundesregierung hat die Mitteilung über eine angenommene Urkunde eines Übereinkommens der Internationalen Arbeitsorganisation als Unterrichtung (21/7545) vorgelegt. Konkret geht es um das Übereinkommen Nr. 193 über menschenwürdige Arbeit in der Plattformökonomie.

Dieses Übereinkommen schafft weitreichende Regelungen sowohl für abhängig Beschäftigte als auch selbstständige Plattformtätige. Es enthält unter anderem Regelungen zum Arbeitsschutz, der Vergütung, Einstufung des Erwerbsstatus, der Vertragsbedingungen und des Einsatzes automatisierter Systeme.

„Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales war an der Erarbeitung des Übereinkommens im Rahmen der zugehörigen Ausschüsse der 113. und 114. Internationalen Arbeitskonferenz (2025 und 2026) aktiv beteiligt, wird die Ratifizierbarkeit des Übereinkommens prüfen und im positiven Fall einen entsprechenden Vertragsgesetzentwurf vorlegen. Im Rahmen der Vorbereitungen einer möglichen Ratifizierung werden die Sozialpartner eingebunden“, heißt es in der Unterrichtung.

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