Politik
Sprengungen von Zigarettenautomaten
Berlin 20.02.2026
– Die Sprengung von Zigarettenautomaten ist Thema der Antwort der Bundesregierung (21/4163) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/4002). Darin führt die Bundesregierung zur Frage nach der Häufigkeit solcher Sprengungen in den Jahren 2000 bis 2025 aus, dass ihr keine Datengrundlage vorliege, die Aussagen zur Anzahl und Verteilung dieser Straftaten zulässt.
Wie die Bundesregierung dazu erläutert, werden Sprengungen von Zigarettenautomaten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nicht gesondert erfasst. Das Delikt werde in der PKS „als nicht bestimmbare Teilmenge der Straftaten gemäß Paragraf 308 Strafgesetzbuch (StGB) (Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion) beziehungsweise des Straftatenschlüssels 675200 geführt“, heißt es in der Antwort weiter.
Danach liegen der Bundesregierung ebenso keine Informationen zur Aufklärungsquote oder zum Vermögensschaden vor. Auch zur Frage nach der Zahl der zu den erfragten Straftaten ermittelten Tatverdächtigten liegen ihr den Angaben zufolge „keine statistischen Informationen