Politik

Schwerbehindertenausweis ist Sache der Länder

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Berlin 24.08.2026 

– Die Feststellung einer Behinderung und des Grades der Behinderung (GdB) sowie die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises ist eine Aufgabe, die die Länder als eigene Angelegenheit ausführen (Artikel 83, 84 des Grundgesetzes). Das betont die Bundesregierung in einer Antwort (21/7610) auf eine Kleine Anfrage (21/7392) der AfD-Fraktion, in der sich diese nach der Bearbeitungsdauer von Antragsverfahren für einen Schwerbehindertenausweis erkundigt hatte.

Der Bund habe insoweit weder ein Weisungsrecht noch die Fachaufsicht und verfüge daher auch nicht über eigene Erkenntnisse zum Ablauf der entsprechenden Verwaltungsverfahren und zu den Verwaltungsstrukturen. „Erkenntnisse über die Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Feststellung einer Behinderung und des GdB sowie auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises liegen der Bundesregierung somit nicht vor“, wie sie in der Antwort weiter ausführt.

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