Politik
Sachverständige debattieren Sondervermögensinvestitionen
Berlin 25.08.2025
– Der Haushaltsausschuss hat sich am Montag, 25. August 2025, in einer öffentlichen Anhörung mit den Gesetzentwürfen von CDU/CSU und SPD für ein Haushaltsbegleitgesetz 2025 (21/778) sowie zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG, 21/779) befasst. Neun von der Fraktion benannte Sachverständige sowie Vertreter der kommunalen Spitzenverbände nahmen zu den Vorlagen Stellung. Schwerpunktmäßig befassten sich die Expertinnen und Experten mit Fragen rund um das neue Sondervermögen, etwa die Kontrolle und Auswahl der Investitionsprojekte sowie die erwarteten Effekte für Wachstum und Schuldentragfähigkeit. Die Sachverständigen äußerten sich in schriftlichen Stellungnahmen sowie in der Anhörung auf Fragen der Abgeordneten.
Die Sachverständigen diskutierten unter anderem Fragen, ob es sich bei den geplanten Investitionen um zusätzliche Investitionen handelt. Mit Blick auf den Verkehrsbereich zeigte sich Christian Böttger, Professor an der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Berlin, kritisch. Bei den Investitionen in die Schiene aus dem Sondervermögen handle es sich überwiegend um Verschiebungen aus dem Kernhaushalt, kritisierte Böttger. Das sei „längst nicht der große Wumms“, die politischen Ansprüche könnten so nicht erfüllt werden, sagte der von der CDU/CSU-Fraktion benannte Sachverständige.
Sebastian Dullien vom Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung mahnte ebenfalls, darauf zu achten, dass die Mittel tatsächlich in zusätzliche Investitionen fließen. Mit Verweis auf Berechnungen des Instituts führte der von der SPD-Fraktion benannte Sachverständige aus, dass die Mittel aus dem Sondervermögen, wenn man es gut einsetzt, einen „beträchtlichen Teil“ des auf 600 Milliarden Euro taxierten zusätzlichen Investitionsbedarfes abdecken würden. Es seien zudem kurz- als auch langfristige Wachstumseffekte zu erwarten.
Der von der AfD-Fraktion benannte Sachverständige Ulrich van Suntum widersprach dieser Annahme. Es sei allenfalls ein „kurzfristiges Strohfeuer“ zu erwarten. Durch das „gigantische Schuldenprogramm“ sei aber aufgrund der Tatsache, dass es sich allenfalls um Bruttoinvestitionen handle, kein zusätzlicher Wachstumseffekt zu erwarten. Er warb dafür, im Haushalt umzuschichten, bevor daran gedacht werde, neue Schulden zu machen.
Patrick Kaczmarczyk von der Universität Mannheim sah in dem Sondervermögen hingegen einen Schritt in die richtige Richtung, wenn alles perfekt in zusätzliche Investitionen fließe. Die Mittel reichten allerdings nicht aus. Der von der Fraktion Die Linke benannte Sachverständige sprach sich dafür aus, öffentliche Managementgesellschaften für die Infrastrukturinvestitionen zu gründen. Dadurch könne der Staat wieder eine stärkere Rolle einnehmen, so Kaczmarczyk.
Mit Blick auf die gesetzlichen Detailregelungen kritisierte der Rechtsanwalt Johannes Franke die geplante Regelung zur Berechnung der Investitionsquote im Kernhaushalt. Sie werde künstlich hochgerechnet, kritisierte der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen benannte Sachverständige. Ähnlich äußerte sich in diesem Zusammenhang auch die von der Unionsfraktion benannte Sachverständige Désirée I. Christofzik, Professorin an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer.
In der Anhörung äußerten sich zudem der von der Unionsfraktion benannte Sachverständige Christian Ochsner, Generalsekretär des Wissenschaftlichen Stabes Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, die von der SPD-Fraktion benannte Sachverständige Philippa Sigl-Glöckner vom Dezernat Zukunft und der von der AfD-Fraktion benannte Rechtsanwalt Ulrich Vosgerau. Ebenso nahmen die Spitzenvertreter der kommunalen Spitzenverbände zu Fragen der Abgeordneten Stellung.