Politik

Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung im 1. Halbjahr 2026

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Berlin 15.07.2026

Im ersten Halbjahr 2026 wurden nach vorläufigen Angaben Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern im Gesamtwert von rund 13,87 Milliarden Euro erteilt. Hauptempfängerland ist die Ukraine, für die Rüstungsexporte im Gesamtwert von rund 2,5 Milliarden Euro genehmigt wurden.

Vom Genehmigungswert entfallen anteilig rund 9,6 Milliarden Euro auf Kriegswaffen und rund 4,3 Milliarden Euro auf sonstige Rüstungsgüter. Rund 12,8 Milliarden Euro entfallen auf erteilte Einzelausfuhrgenehmigungen und rund 1,1 Milliarden Euro auf Meldewerte zu Allgemeinen Genehmigungen.

Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen nach den rechtlichen und politischen Vorgaben. Die Rüstungsexportentscheidungen der Bundesregierung sind dabei durch eine sorgfältige Einzelfallprüfung von Anträgen auf Exportgenehmigung im Hinblick auf das jeweilige Empfängerland, die Art des Rüstungsgutes und den vorgesehenen Verwendungszweck gekennzeichnet.

Zur risikobasierten Beschleunigung und Verschlankung der Genehmigungsverfahren für Rüstungsexporte bei effizientem Einsatz der vorhandenen administrativen Ressourcen gelten dabei insbesondere für Lieferungen in EU- und bestimmte NATO-Länder verfahrenserleichternde Regelungen (sog. Allgemeine Genehmigungen). Allgemeine Genehmigungen ersetzen in bestimmten typisierten Fallgestaltungen das Verfahren der Einzelgenehmigungen. Sie ermöglichen für die erfassten Ausfuhren eine sofortige Lieferung und verstärken somit die Kooperationsmöglichkeiten insbesondere unter EU- und NATO-Ländern. Die Werte solcher Lieferungen auf Grundlage der Allgemeinen Genehmigungen werden mittels nachträglicher Meldungen erhoben. Soweit diese vorliegen, werden sie hier kumuliert mit den Einzelgenehmigungswerten ausgewiesen.

Die Werte im Einzelnen:
Im ersten Halbjahr 2026 entfallen vom Genehmigungswert der erteilten Einzelgenehmigungen sowie den vorliegenden Meldedaten zu den Allgemeinen Genehmigungen für Rüstungsgüter nahezu 9 Milliarden Euro auf Genehmigungen für Lieferungen in EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder (rund 8,9 Milliarden Euro, anteilig rund 6,8 Milliarden Euro Kriegswaffen und rund 2,1 Milliarden Euro sonstige Rüstungsgüter). Dieser Wert ist Ausdruck der Umsetzung der NATO-Ziele im Bereich der Verteidigungsausgaben.

Weitere rund 2,5 Milliarden Euro an Rüstungsexportgenehmigungen wurden für die Ukraine zur militärischen Unterstützung ihrer Selbstverteidigung gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg erteilt. Die Ukraine ist damit sowohl das Drittland[4] mit dem höchsten Genehmigungswert als auch insgesamt das Land mit dem höchsten Genehmigungswert.

Für Drittländer insgesamt (einschließlich Ukraine) wurden Genehmigungen in Höhe von rund 4,9 Milliarden Euro erteilt (anteilig: rund 2,8 Milliarden Euro Kriegswaffen und rund 2,1 Milliarden Euro sonstige Rüstungsgüter).

Zusammen betrachtet wurden rund 11,6 Milliarden Euro und damit rund 84 Prozent des Genehmigungswerts für Ausfuhren in EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder, die Republik Korea und Singapur sowie die Ukraine erteilt.

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