Politik

Reform des Vereinsgesetz: Weniger Einfluss aus dem Ausland

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Berlin 15.04.2026

– Die Bundesregierung geht gegen die Einflussnahme ausländischer Regierungen in Deutschland vor: Künftig sollen Vereine offenlegen, wenn sie mehr als 10.000 Euro aus dem Ausland oder von damit verbundenen Organisationen erhalten. Das Bundeskabinett hat heute eine entsprechende Reform des Vereinsgesetzes auf den Weg gebracht. Damit setzt die Bundesregierung eine wichtige Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um: Vereine, die in Deutschland tätig sind, müssen offenlegen, woher finanzielle Mittel stammen. So sollen Sicherheitsbehörden Finanzströme deutlich besser nachvollziehen können, verdeckte Methoden wie das sogenannte „Hawala Banking“ oder nicht registrierte Barspenden gezielter bekämpft – und damit extremistischen und terroristischen Bestrebungen die finanzielle Grundlage entzogen werden.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt: „Bei auslandsbezogenem Extremismus und Spionage spielt die Finanzierung aus dem Ausland eine zentrale Rolle: Uns geht es um Aufdecken, Aufklären, Abstellen. Einflussnahme ausländischer Regierungen über hier gemeldete Vereine nehmen wir dabei stärker in den Blick.“

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