Politik

Reform der privaten Altersvorsorge zugestimmt

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Berlin 27.03.2026

– Die von den Koalitionsfraktionen Union und SPD geplante Verbesserung der privaten Altersvorsorge ist am Mittwoch im Finanzausschuss noch in entscheidenden Punkten geändert worden. So soll das Vorsorgesparen über einen neu einzurichtenden Staatsfonds ermöglicht werden. Außerdem werden die Förderung für Geringverdiener erhöht, der Kostendeckel für die Anbieter von Finanzprodukten gesenkt und der Kreis der Begünstigten auf Selbstständige ausgeweitet.

Der Ausschuss stimmte in der vom amtierenden Vorsitzenden Christian Görke (Linke) geleiteten Sitzung dem Gesetzentwurf zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (21/4088) in der geänderten Fassung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zu. Die Fraktion Die Linke lehnte ab, während sich die AfD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielten.

Die Koalition will mit dem Gesetzesvorhaben „die private Altersvorsorge revitalisieren, um ein effizientes Angebot zur Lebensstandardsicherung nach Renteneintritt für breite Bevölkerungsgruppen zu schaffen“. Dazu soll unter anderem ein neues „renditeorientiertes Altersvorsorgedepot“ ohne Garantien dienen. Angeboten werden sollen aber auch Garantieprodukte, bei denen Sparer zwischen 80 oder 100 Prozent Kapitalgarantie bei der Auszahlung wählen können.

Die bisher geplante feste Zulage in Cent pro Euro Sparleistung wird durch eine prozentuale Förderung ersetzt. So soll die Zulage 50 Prozent der im Beitragsjahr bis zu einer Höhe von 360 Euro geleisteten Altersvorsorgebeiträge und 25 Prozent der im Beitragsjahr in einer Höhe von 360,01 Euro bis zu einer Höhe von 1.800 Euro geleisteten Altersvorsorgebeiträge betragen. Damit erhöhe sich insgesamt die maximale Grundzulage auf 540 Euro. Eine Änderung gibt es auch bei der Zulage für Sparer mit Kindern, die bis zu einem Eigenbeitrag in Höhe von 300 Euro pro Jahr 100 Prozent beträgt. Davon profitieren besonders Eltern mit geringen bis mittleren Eigenbeiträgen.

War das Angebot von Altersvorsorgedepots bisher privaten Unternehmen vorbehalten, so wird die Bundesregierung durch die Änderung „ermächtigt, ohne Zustimmung des Bundesrates eine Rechtsverordnung zur Umsetzung eines durch einen öffentlichen Träger angebotenen Standarddepot-Vertrags zu erlassen“. Das Angebot des öffentlichen Trägers soll als Alternative zu den privat angebotenen Produkten allen Zulageberechtigten zur Verfügung stehen. Außerdem wird die Begrenzung der Effektivkosten beim Standarddepot auf ein Prozent festgelegt. Bisher vorgesehen waren 1,5 Prozent. Damit werde das Zielbild eines kostengünstigen, attraktiven Angebots bekräftigt und der Verbraucherschutz weiter gestärkt, so die Begründung.

Mit den Änderungen erhalten künftig auch die bisher aufgrund der fehlenden Pflichtversicherung nicht förderberechtigten selbstständig Erwerbstätigen die Möglichkeit, die neue Altersvorsorge zu nutzen. Mit der Förderung sollten Selbstständige motiviert werden, zusätzlich zur Basisabsicherung eine ergänzende private Altersvorsorge aufzubauen, zumal ihnen die betriebliche Altersversorgung als steuerlich geförderte Form der zusätzlichen Altersvorsorge nicht zur Verfügung stehe, heißt es in dem Änderungsantrag der Koalition. Auch Pflichtmitglieder von berufsständischen Versorgungseinrichtungen im Angestelltenstatus werden in den förderberechtigten Personenkreis einbezogen.

Die CDU/CSU-Fraktion zeigte sich sehr zufrieden. 35 Prozent aller Arbeitnehmer hätten nur Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Daher sei es angebracht, eine zusätzliche Altersvorsorge durch Betriebsrenten und private Vorsorge zu verbessern. Bei den Betriebsrenten sei das schon geschehen, nun gehe man an die dritte Säule. Das Riester-Modell sei mit nur noch zehn Millionen besparten Verträgen bei über 30 Millionen Berechtigten eine Enttäuschung. Riester sei zu komplex, zu teuer und zu renditeschwach gewesen. An diesen Punkten habe man angesetzt. Sparer könnten jetzt mit oder ohne Garantie sparen, einen Verrentungszwang gebe es nicht mehr. Eine direkte Auszahlung sei möglich. Gewürdigt wurde die Absenkung des Kostendeckels auf ein Prozent und die Erhöhung der Zulagen. Die Einbeziehung der Selbstständigen ermögliche vier Millionen Menschen den Weg in das Vorsorgesparen.

Die AfD-Fraktion nannte viele Punkte in dem Vorhaben positiv. Dass die Selbstständigen jetzt einbezogen werden sollen, wurde begrüßt. Das neu geschaffene Standardprodukt eines öffentlichen Trägers wurde abgelehnt. Dass der Staat Finanzmanager werde, werde kritisch gesehen. Die Begrenzung der Kosten auf ein Prozent gehe nicht weit genug. 0,5 Prozent müsse das Ziel sein.

Auch die SPD-Fraktion erklärte, dass Riester nicht so funktioniert habe, wie man sich das vorgestellt habe. Das öffentlich verwaltete Standarddepot wurde als „historischer Schritt“ begrüßt. Die Fraktion verwies als Beispiel für ein erfolgreich arbeitenden öffentlichen Fonds auf den „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ (Kenfo). Das öffentliche Modell bringe mehr Sicherheit, Zuverlässigkeit, Transparenz und gute Renditen. Auch die Einbeziehung von Selbstständigen und die Einbeziehung von Angehörigen berufsständischer Versorgungswerke wurde als großer Schritt begrüßt.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte, das öffentliche Standardprodukt bedeute eine klare Verbesserung des Entwurfs. Es sei davon auszugehen, dass das Produkt kostengünstig angeboten werden könne. Für Vorsorgesparer gebe es eine bessere Vergleichbarkeit, was bisher nicht möglich gewesen sein. Man frage sich aber, ob das öffentliche Produkt rechtzeitig zum 1. Januar 2027 eingerichtet werden könne. Kritisiert wurde, dass es keine automatische Einbeziehung der Sparer mit Opt-out-Funktion geben werde. Somit würden viele Menschen nicht erreicht. Freiwilligkeit werde zu geringerer Teilnahme führen. Der Kostendeckel für Standardprodukte sei auch mit einem Prozent noch deutlich zu hoch. Banken und Versicherungen könnten auch weiterhin weitaus höhere Gebühren berechnen.

Die Fraktion Die Linke sagte, die Änderungsanträge hätten einige Nachbesserungen gebracht, wie zum Beispiel Verbesserungen der Zulagen für Geringverdiener. Aber das Strukturproblem, die Bevorzugung von Besserverdienern, werde nicht gelöst. Der Kostendeckel sei zu hoch. Und zur Einbeziehung von Selbstständigen hieß es, wer keine gesetzliche Rentenversicherung habe, solle zuerst dort einbezogen werden. Unklar sei im übrigen, wer das öffentliche Angebot verwalten werde.

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