Politik
Organspende: Leben und Selbstbestimmung
Berlin 05.11.2026
– Mit teils sehr persönlichen Argumenten haben Betroffene und Fachleute am Mittwoch die Diskussion um die Organspende in der Anhörung des Gesundheitsausschusses geführt. Die entscheidenden Fragen lauten: Darf eine Organspende nach dem Tod nur mit der ausdrücklichen, vorherigen Zustimmung der Spenderinnen und Spender erfolgen? Oder sollen künftig auch dann Organe entnommen werden, wenn die Personen zu Lebzeiten keine Entscheidung dazu getroffen haben?
Letzteres ist als Widerspruchsregelung bekannt – 254 Abgeordnete aus den Fraktionen CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke haben dafür gemeinsam einen Gesetzentwurf eingebracht (21/7570). Demnach sollen als postmortale Organ- und Gewebespender künftig sowohl Personen in Betracht kommen, die zu Lebzeiten in eine Entnahme eingewilligt haben, als auch solche, die einer Entnahme zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen haben. Ein Gesetzentwurf des Bundesrates geht in eine ähnliche Richtung (21/2738).
Eine kleinere Gruppe von Abgeordneten möchte dagegen die bisherige Entscheidungsregelung weiterentwickeln (21/8050). Grundsätzlich soll es dabei bleiben, dass Spender zu Lebzeiten der Entnahme zugestimmt haben müssen. Die Befürworter dieser Lösung wollen die Bundesregierung trotzdem auffordern, einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen: Alle Bürgerinnen und Bürger sollen dann zeitnah nach ihrem 18. Geburtstag aufgefordert werden, sich zu ihrer Organspendebereitschaft zu äußern und ihren Willen zu dokumentieren. Das bestehende elektronische Organspenderegister müsse technisch zugänglicher werden. Außerdem sprechen sich die Abgeordneten dafür aus, dass potenzielle Spender und Spenderinnen sich auch analog bei den Ausweisstellen der Kommunen registrieren lassen können.
Beide Gruppen eint der Wunsch, die Zahl der Transplantationen zu erhöhen. Denn zurzeit warten viel mehr Patientinnen und Patienten auf ein Ersatzorgan, als Spenden vorhanden sind.
Tamara Schwab, die selbst ein transplantiertes Herz trägt, hatten die Befürworter der Widerspruchslösung eingeladen. Als sie lange Zeit im Krankenhaus auf das Spenderherz wartete, berichtete Schwab, habe sie sich „gewünscht“, dass die potenziellen Spendenden sich „rechtzeitig“ mit dieser Frage von Leben und Tod auseinandersetzen würden. Dann stünden mehr Organe zur Verfügung, legte Schwab nahe. Den Abgeordneten des Bundestages stellte sie diese Frage: Wären sie gegen die Widerspruchslösung, wenn ihr Partner oder ihr Kind ein Organ bräuchte?
Einen Kontrapunkt setzte der Arzt Andreas Weber, den die AfD benannt hatte. Seiner Ansicht nach kommt es durchaus vor, dass für hirntot erklärte Patienten „wieder aufwachen“. „Nicht jeder potenzielle Organspender ist tot.“ Allein diese Möglichkeit sollte es ausschließen, Verstorbene als Ersatzteillager zu verwenden.
Dem widersprach entschieden Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer. Die von Weber geschilderten Fälle seien ihm nicht bekannt. Standardmäßig werde in deutschen Kliniken eine mehrschrittige Diagnose praktiziert, mit der sich der Hirnausfall als sicheres Todeszeichen gut erkennen lasse.
Reinhardt nannte unter anderem diese Argumente für die von ihm favorisierte Widerspruchslösung: „Sie mindert die Belastung für die Angehörigen.“ Alle Bürger und Bürgerinnen könnten zu Lebzeiten wählen: dem Spenden ihrer Organe zustimmen, Widerspruch einlegen oder sich enthalten. Die Konsequenzen seien dann jeweils klar, und die trauernden Angehörigen müssten sich nicht noch zusätzlich damit herumquälen, eine Entscheidung an Stelle des möglichen Spenders zu treffen – was heute unter bestimmten Umständen ebenfalls möglich sei. Reinhardt betonte außerdem, aus seiner Sicht sei die Balance zwischen dem Recht auf Leben durch ein transplantiertes Organ und dem verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrecht der potenziellen Spender gewahrt. Schließlich sehe der Widerspruchsentwurf für jede Person die Möglichkeit vor, sich für oder gegen eine Spende zu entscheiden.
Wie aber stehe es um den „informed consent“, die informierte Zustimmung, wollte Kerstin Schlögl-Flierl, Moraltheologin an der Universität Augsburg, wissen. Diese Kategorie komme bei der Widerspruchslösung zu kurz. Eine so wichtige Wahl wie die über das Schicksal des eigenen Körpers nach dem Tod nicht zu treffen, dürfe es dem Staat nicht erlauben, sie allen Individuen einfach abzunehmen.
Das sah Jochen Sautermeister, Professor für Katholische Theologie an der Universität Bonn, ähnlich. Wie Schlögl-Flierl plädierte er für die Entscheidungslösung – was im Übrigen auch die einheitliche Position der Kirchen sei. „Nur Ja heißt Ja“, könnte man auch in diesem Zusammenhang formulieren.