Politik
Nachweis zivil nutzbarer Anteile militärischer Verwendung
Berlin 13.04.2026 (hib/STO)
– Über Bescheinigungen des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr über zivilberuflich verwertbare Anteile der militärischen Ausbildung und Verwendung berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/5132) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/4624). Danach bescheinigt der Berufsförderungsdienst auf Antrag gemäß Paragraf 37 der Berufsförderungsverordnung (BFöV) Art und Umfang dieser Ausbildungs- und Verwendungsanteile.
Mit den durch den Berufsförderungsdienst erstellten Bescheinigungen „können die (ehemaligen) Soldatinnen und Soldaten bei den zuständigen Stellen (zum Beispiel Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Luftfahrtbundesamt) die zivilberufliche Anerkennung beziehungsweise Umschreibung beantragen“, heißt es in der Antwort weiter. Im Fall der Umschreibung der im militärischen Bereich erworbenen Berechtigungen durch die zuständige zivile Stelle erstatte der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr nach Paragraf 36 BFöV die Kosten.
Die Bescheinigungen können den Angaben zufolge für eine Vielzahl an militärischen Verwendungen ausgestellt werden. In der Regel erfolgt die Ausstellung auf individuellen Antrag der dienenden oder ehemaligen Soldatinnen und Soldaten für Zwecke der zivilen Fort- und Weiterbildung, zum Beispiel im kaufmännischen, technischen oder logistischen Bereich, wie die Bundesregierung weiter ausführt.