Politik
KTF-Förderprogramme für „grüne Schifffahrtskorridore“
Berlin 14.04.2026
– Mit den im KTF-Titel „Klimafreundliche Schifffahrt und Häfen“ geplanten und derzeit in der Abstimmung befindlichen Förderprogrammen sollen auch grüne Schifffahrtskorridore einschließlich des Aufbaus von Lade- und Tankinfrastrukturen gefördert werden. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/5172) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4768) mit. Der im „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) enthaltene Titel umfasst ein Finanzvolumen von insgesamt 400 Millionen Euro für die nächsten vier Jahre.
Die Entwürfe der Förderrichtlinien befänden sich im regierungsinternen Abstimmungsprozess, weshalb laut Regierung aktuell keine Aussagen zu der Mittelverausgabung getroffen werden könnten. Die ersten Förderrichtlinien werden der Antwort zufolge voraussichtlich Ende des zweiten Quartals 2026 veröffentlicht.
Die von den Grünen in ihrer Anfrage angesprochene Ertüchtigung der deutschen militärischen Hafeninfrastruktur ist laut Bundesregierung ein fortlaufender Prozess. Erste infrastrukturelle Maßnahmen zur Verstärkung der Sicherheit seien bereits eingeleitet worden. Die regelmäßige Durchführung nationaler und multinationaler Übungen trage zu einer verbesserten zivil-militärischen Kooperation bei.
„Zur Sicherstellung des militärischen Betriebes von verteidigungswichtiger Infrastruktur werden Heimatschutzkräfte ausgeplant, zivile Hafeninfrastruktur wird identifiziert und bei Bedarf ertüchtigt“, schreibt die Regierung. Die Sicherstellung der Energieversorgung liege grundsätzlich beim Betreiber. Anlassbezogen fänden Erörterungen zwischen Bundeswehr und Betreiber statt. Die zivil-militärische Zusammenarbeit werde im Spannungs- und Krisenfall durch das Operative Führungskommando der Bundeswehr koordiniert, heißt es in der Antwort.
Daraus geht des Weiteren hervor, dass die Vorlage eines Entwurfes für ein Seesicherheitsgesetz nicht beabsichtigt sei. Zuständigkeiten und Befugnisse der Bundespolizei auf See seien bereits durch die geltenden Gesetze, insbesondere Paragraf 3 Absatz 2 Seeaufgabengesetz in Verbindung mit der Seeschifffahrtsaufgaben-Übertragungsverordnung und Paragraf 6 Bundespolizeigesetz, geregelt, schreibt die Bundesregierung. Gleiches gelte für die Zuständigkeiten und Befugnisse der Bundeswehr. „Diese kann im Rahmen ihres Verteidigungsauftrages tätig werden sowie anderen Behörden technische Amtshilfe leisten“, heißt es in der Vorlage