Politik

Kooperation zwischen Wirtschaft und Umweltverbände

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Berlin11.06.2026

– Die Nitratinitiative warnt vor deutlichen Rückschritten beim Düngegesetz. Der Bundesrat berät am 12. Juni 2026 über die Ausschussempfehlungen zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes. Dabei zeigen die Empfehlungen, die im Vorfeld des Bundesratsplenums von Agrar- und Umweltausschuss abgegeben wurde, in gegensätzliche Richtungen.

Der Umweltausschuss fordert rechtssichere Gebietsausweisungen, belastbare Datengrundlagen und eine stärkere Einbindung der Wasserwirtschaftsverwaltungen. Der Agrarausschuss schlägt dagegen Streichungen vor, die genau dort ansetzen, wo das Düngegesetz fachlich, rechtlich und europapolitisch gestärkt werden müsste. Bezüge zu unionsrechtlichen Vorgaben, Verbindlichkeit und mit Nitrat belasteten Gebieten werden gestrichen oder abgeschwächt. Damit würden die Empfehlungen des Agrarausschusses aus Sicht der Nitratinitiative keine Verbesserung, sondern eine Verschlechterung des Düngegesetzes bedeuten.

Besonders kritisch bewertet die Nitratinitiative die Empfehlungen des Agrarausschusses. Diese Vorschläge schwächen aus Sicht der Nitratinitiative den Schutz von Grund- und Oberflächengewässern und erhöhen das Risiko neuer rechtlicher Auseinandersetzungen mit Blick auf die Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie. Damit stehen erneut rechtliche Risiken und zusätzliche Belastungen für die Wasserwirtschaft im Raum. Wird der Gewässerschutz im Düngerecht geschwächt, kann am Ende auch der Aufwand für die Trinkwasseraufbereitung steigen.

Foto: © PWO

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