Politik
Kampagne zur Zerschlagung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH)
Berlin 15.07.2026
– Der US-Außenminister Marco Rubio hat eine Kampagne zur Zerschlagung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) angekündigt. Diese Kampagne richtet sich nicht nur gegen Mitarbeiter des Gerichts, sondern auch gegen Staaten, die mit dem IStGH kooperieren. Umso wichtiger ist es, dass sich die Vertragsstaaten nicht einschüchtern lassen und dem IStGH entschlossene Unterstützung zusichern.
„Wenn Marco Rubio ankündigt, den Internationalen Strafgerichtshof ‚Stein für Stein‘ zu demontieren, müssen wir das Völkerrecht ‚Stein für Stein‘ verteidigen“, sagt Andreas Schüller, Co-Leiter des Programms „Völkerstraftaten und Rechenschaftspflicht“ beim ECCHR. „Gegen autoritäre Machtpolitik können sich nur internationale Zusammenarbeit, politischer Mut und die Integrität der Rechtsstaatlichkeit durchsetzen.“
Seit seinem Amtsantritt übt Donald Trump zunehmend Druck auf den IStGH aus, indem er Sanktionen gegen die Chefanklägerin, die beiden stellvertretenden Ankläger sowie acht Richter des Gerichts verhängt hat. Zudem hat die US-Regierung Sanktionen gegen die UN-Sonderberichterstatterin Francesca Albanese sowie gegen drei führende palästinensische Menschenrechtsorganisationen erlassen: das Palestinian Centre for Human Rights (PCHR), Al-Haq und das Al Mezan Center for Human Rights, mit denen das ECCHR eng zusammenarbeitet.
Diese Eskalation folgt einem besorgniserregenden Muster politisch motivierter Angriffe auf die internationale Rechtsordnung und die Unabhängigkeit der Justiz. Ziel ist es, Ermittlungen gegen US-Verbündete oder US-Staatsangehörige zu behindern und so die strafrechtliche Aufarbeitung potenzieller Völkerstraftaten zu verhindern. Die Leidtragenden sind die Opfer und Überlebenden von Völkerstraftaten sowie all jene, die weltweit unter zunehmend schwierigen Bedingungen für Gerechtigkeit und gegen Straflosigkeit kämpfen.
Der IStGH wird tätig, wenn nationale Justizsysteme nicht willens oder in der Lage sind, die schwersten Völkerstraftaten zu verfolgen. Genau deshalb gerät er immer wieder in Konflikt mit mächtigen Staaten und politischen Interessen. Der Schutz seiner Unabhängigkeit ist eine gemeinsame Verantwortung der Vertragsstaaten.
Dies gilt auch für die Bundesregierung: Als Vertragsstaat des Römischen Statuts muss Deutschland nun fest hinter dem IStGH stehen und darf sich nicht unter Druck setzen lassen. Dazu gehört auch der Erlass nationaler und regionaler Abwehrvorschriften, die die Befolgung von US-Sanktionen untersagen und so Unternehmen und Einzelpersonen vor deren Auswirkungen schützen.
Die von den Sanktionen betroffenen Personen setzen ihre Arbeit unbeirrt fort – trotz der persönlichen und institutionellen Risiken, denen sie ausgesetzt sind. Damit verteidigen sie nicht nur die Unabhängigkeit der internationalen Justiz, sondern auch die Rechte der von internationalen Verbrechen Betroffenen – im Streben nach Gerechtigkeit, gegen staatliche Gewalt und zur Verteidigung des Völkerrechts.