Politik
Internationaler Frauentag
Berlin 09.03.2026
Am 8. März war Internationaler Frauentag. Seine Wurzeln reichen weit zurück: Bereits 1910 beschlossen Frauen aus 17 Ländern auf einer internationalen sozialistischen Frauenkonferenz die Einführung eines jährlichen Internationalen Frauentags – damals noch am 19. März. Nur ein Jahr später fanden in mehreren europäischen Ländern sowie den USA erstmals Kundgebungen zu diesem Anlass statt. Zu der Zeit stand die Einführung des allgemeinen Frauenwahlrechts, aber auch der Kampf für Arbeitnehmerinnenrechte im Fokus. 1975 erklärten die Vereinten Nationen (VN) den 8. März offiziell zum Internationalen Frauentag. Bis heute demonstrieren Frauen weltweit an dem Tag für Ihre Rechte.
Auch in Deutschland wird weiterhin jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von physischer oder sexualisierter Gewalt.
Betroffen sind Frauen aus allen sozialen Schichten und Altersgruppen. Frauen und Mädchen mit Behinderung erleben dabei zwei- bis dreimal häufiger Gewalt als der Bevölkerungsdurchschnitt: Schätzungen zufolge erfahren 70 bis 90 Prozent von ihnen im Erwachsenenleben psychische Gewalt. Laut aktuellen Erhebungen hat außerdem fast jede zweite Frau in Deutschland bereits sexuelle Belästigung erlebt – am Arbeitsplatz, im öffentlichen Raum oder im digitalen Umfeld. Viele Betroffene melden Vorfälle nicht, weil sie berufliche Nachteile fürchten oder kein Vertrauen in die Strafverfolgung haben.
Gender Gap auf dem Arbeitsmarkt
Obwohl Frauen in Deutschland gesetzlich gleichgestellt sind, bestehen weiterhin unter anderem im Erwerbsleben strukturelle Benachteiligungen. Der „Gender Gap Arbeitsmarkt“ macht diese Unterschiede zwischen den Geschlechtern sichtbar, indem er die Lohnunterschiede, die bezahlte monatliche Arbeitszeit sowie die Erwerbsbeteiligung
– also den Anteil der berufstätigen Frauen und Männer – vergleicht. Laut Statistischem Bundesamt lag der Gender Gap Arbeitsmarkt im Jahr 2025 mit 37 Prozent auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahr. Damit stagniert die Entwicklung, nachdem der Indikator im Jahr 2024 noch rückläufig war. Die Ungleichheit setzt sich im „Gender-Pension-Gap“, also der „Rentenlücke“ fort. Dieser Indikator beschreibt den relativen Unterschied der Alterssicherungseinkommen von Männern und Frauen ab 65 Jahren. Dieser Unterschied lag 2025 bei 24 Prozent bei Frauen mit Hinterbliebenenrenten und bei 36 Prozent bei Frauen ohne Hinterbliebenenrenten.