Politik
Informationen über Projekte in Syrien und Jemen bleiben vertraulich
Berlin: 11.02.202
– Die Bundesregierung gibt auch auf Nachfrage aus Sicherheitsgründen keine Informationen über namentlich nicht deklarierte Projekte des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in Syrien heraus. Das schreibt sie in ihrer Antwort (21/4001) auf eine Kleine Anfrage (21/3746) der AfD-Fraktion.
Die Bundesregierung verweist auf eine frühere Antwort (21/3217) und betont erneut, dass die erbetenen Informationen zu Titel und Maßnahmenbeschreibung der betreffenden Projekte auch im Transparenzportal nicht abgebildet werden könnten.
Die Bundesregierung hatte dies damit begründet, dass die Zuwendungsempfänger oder zivilgesellschaftlichen Akteure in Syrien in einem hochvolatilen Kontext arbeiten. Die Institutionen seien in diesem Kontext oftmals in der Öffentlichkeit mit spezifischen Personen verbunden, die bei einer Benennung persönlicher Gefahr ausgesetzt sein könnten.
„Die öffentliche Nennung würde ein nicht unerhebliches Risiko für den Bestand der lokalen nichtstaatlichen Organisationen vor Ort, ihre Freiheit, rechtliche und körperliche Unversehrtheit und gegebenenfalls sogar das Leben der für die lokale Partnerorganisation tätigen Personen bedeuten.“ Dies gelte entsprechend für ihre deutschen Partner, wenn sie sich vor Ort bewegten.
Projekte im Jemen aus Sicherheitsgründen ebenfalls vertraulich
Die Bundesregierung behält aus Sicherheitsgründen Informationen über mehrere vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) namentlich nicht deklarierte Projekte im Jemen unter Verschluss. Das Arbeitsumfeld für die Partnerorganisationen der Bundesregierung habe sich dort seit Mitte 2024 deutlich verschlechtert, schreibt sie in einer Antwort (21/3997) auf eine Kleine Anfrage (21/3745) der AfD-Fraktion.
Zahlreiche Lokalbeschäftigte seien willkürlich durch die de-facto-Autoritäten beziehungsweise die Huthi-Miliz festgenommen und ohne Anklage an unbekannte Orte verbracht worden. Bis heute bestehe kein Kontakt zu ihnen. Aufgrund ihrer Tätigkeit für westliche Geberländer stünden die Lokalbeschäftigen besonders im Fokus der Behörden und unter einem extremen Druck.
„Im Herbst 2025 ging es schließlich so weit, dass die de-facto-Autoritäten auch internationale Mitarbeitende der Vereinten Nationen zeitweise festgesetzt und bedroht haben“, berichtet die Bundesregierung weiter. Auch die Terrororganisation Al-Kaida auf der Arabischen Halbinsel und weitere bewaffnete Gruppierungen stellten in Jemen eine Gefahr dar.
Die Offenlegung der Namen der Partnerorganisationen der Bundesregierung oder die Benennung konkreter Projektdetails würden die Mitarbeiter vor Ort potenziell gefährden, ist die Bundesregierung überzeugt. Eine öffentliche Nennung würde ein erhebliches Risiko für die Sicherheit insbesondere der Lokalbeschäftigten darstellen und einen Angriff auf ihre Freiheit, körperliche Unversehrtheit und rechtliche Sicherheit darstellen. „Dies betrifft gleichermaßen die deutschen Partner, die sich vor Ort aufhalten.“
Auch eine Übermittlung als Verschlusssache scheidet aus Sicht der Bundesregierung aufgrund der potenziellen Gefahr für Leib und Leben aus. Außerdem wäre auch bei diesem Vorgehen ein Vertrauensverlust der lokalen Partner zu befürchten.