Politik
Forderungen nach Sanktionen gegen Siedler in Palästina
Berlin 25.09.2026
– Die Welt hat in ihrer modernen Geschichte – und damit meinen wir die Völker der Welt zu Beginn des 20. und im heutigen 21. Jahrhundert – noch nie einen so barbarischen Staat wie den israelischen Staat im besetzten Palästina erlebt. Es stimmt, dass es barbarische Regierungen gab, die entsetzliche Verbrechen an ihrem eigenen Volk begangen haben, doch diese Regierungen wurden von ihrem eigenen Volk und durch den Druck von Regierungen gestürzt, die die Menschenrechte achten und unterdrückten Völkern ein Ende ihres Leidens ermöglichen wollen.
Der israelische Staat hingegen ist gleichgültig gegenüber den Verbrechen, die seine Siedler am palästinensischen Volk begehen – vom Diebstahl ihres Landes und ihrer Erzeugnisse bis hin zur religiösen Diskriminierung und Menschenrechtsverletzungen. Die Zerstörung des Gazastreifens ist nicht nur entsetzlich, sondern lässt selbst kleine Kinder und Säuglinge ergrauen.
Infolge dieser Verbrechen beschloss der Deutsche Bundestag gestern, Donnerstag, den 24. September, die Lage im Westjordanland, im Gazastreifen und im Gazastreifen zu erörtern.
Antrag fordert Sanktionen gegen israelische Siedlungen
Der Bundestag hatte sich am Donnerstag, 24. September 2026, erstmals mit einem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Völkerrecht konsequent umsetzen – Keine wirtschaftliche und wissenschaftliche Unterstützung der völkerrechtswidrigen israelischen Besatzungspolitik im Westjordanland“
befasst. Die Vorlage wurde im Anschluss an die halbstündige Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Auswärtige Ausschuss.
Antrag der Linken
Die Linke fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag zu gezielten Sanktionen gegen israelische Siedlungen sowie Institutionen und Unternehmen auf, „die zur Konsolidierung der Besatzung beitragen“. Auf EU-Ebene solle sie sich außerdem für ein Importverbot für Waren aus israelischen Siedlungen sowie für den Ausschluss von Waren und Rohstoffen „aus völkerrechtswidrigen wirtschaftlichen Tätigkeiten israelischer Unternehmen“ in den besetzten palästinensischen Gebieten einsetzen. Unternehmen, die direkt zur Konsolidierung der Besatzung beitrügen, sollten nach Ansicht der Abgeordneten von öffentlichen Vergaben, staatlicher Exportförderung, Investitionsgarantien sowie Förderprogrammen des Bundes ausgeschlossen werden.
Die Fraktion beruft sich auf ein Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) vom 19. Juli 2024, indem festgestellt werde, dass die im Jahr 1967 begonnene israelische Besatzung der palästinensischen Gebiete im Westjordanland und Gazastreifen unrechtmäßig sei und unverzüglich beendet werden müsse. Deutschland sei verfassungsrechtlich zur Achtung des Völkerrechts verpflichtet, betonen die Abgeordneten. Die daraus folgende Nichtanerkennungs- und Nichtunterstützungspflicht sei damit nicht nur ein politisches, sondern auch ein verfassungsrechtliches Gebot für die Bundesrepublik.
Konkret verweisen sie auf Berichte der Vereinten Nationen und der Medien, wonach beispielsweise der DAX-Konzern Heidelberg Materials im Verdacht steht, über seine hundertprozentige Tochterfirma Hanson Israel am Abbau von Rohstoffen auf palästinensischem Land im Westjordanland beteiligt zu sein und Material für den Bau illegaler israelischer Siedlungen zu liefern. Dieser und andere „Fälle illustrieren exemplarisch ein strukturelles Vollzugsdefizit: Deutschland setzt seine völkerrechtlichen Pflichten gegenüber deutschen Unternehmen, die von der Besatzungsökonomie profitieren, nicht durch“.