Politik

Exportgenehmigungen für Waffen zwei Jahre gültig

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Berlin 09.01.2026

– Gemäß den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern aus dem Jahr 2000 in der Neufassung vom 26. Juni 2019 werden Genehmigungen für die Ausfuhr von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern grundsätzlich für einen Zeitraum von zwei Jahren erteilt. Das geht aus einer Antwort (21/3448) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/3117) der Fraktion Die Linke hervor.

Im Jahr 2024 seien keine Genehmigungen zur Ausfuhr von Panzerabwehrwaffen und anderen Kriegswaffen nach Israel erteilt worden, schreibt die Bundesregierung und verweist auf ihre Antwort (21/1958) auf eine ähnlich gehaltene Kleine Anfrage (21/1633) der Linken-Fraktion.

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