Politik
Expertenkommission warnt weiter von Risiken des Frackings
Berlin 14.07.2026
– Die Expertenkommission Fracking stellt in ihrem Bericht 2026, der als Unterrichtung (21/7075) der Bundesregierung vorliegt, unverändert fest, dass es dem Deutschen Bundestag „obliegt“, auf der Grundlage des vorliegenden Standes von Wissenschaft und Technik die Angemessenheit des Verbots von Fracking in unkonventionellen Lagerstätten zu prüfen.
In dem Berichtszeitraum 2025/26 seien keine neuen Studien in Auftrag gegeben worden, und die wissenschaftlichen Erkenntnisse gälten „unverändert zum Bericht von 2021“. In dem Jahr war die Expertenkommission zu dem Ergebnis gekommen, dass die Risiken des Frackings in unkonventionellen Lagerstätten, also die Gewinnung von Erdgas in Schiefer-, Ton-, und Kohlegestein, vor allem Umweltrisiken mit sich bringen und aus diesem Grund in Deutschland seit 2017 verboten sind. Die Experten weisen in ihrem aktuellen Bericht darauf hin, dass diese Risiken weiter bestünden und eine erneute politische Diskussion darüber „transparent und abgewogen“ erfolgen sollte.
Der „Wissenschaftliche Beraterkreis Wirtschaftspolitik“, ein Gremium von Ökonomen, das das Bundeswirtschaftsministerium berät, war im Frühjahr in einem Gutachten, das infolge des Iran-Kriegs erstellt wurde, zu dem Ergebnis gekommen, Deutschland solle die Erdgasförderung durch Fracking „ernsthaft prüfen“ und „zulassen“. Auf diese Weise könnten Energieimporte aus dem Ausland reduziert werden.