Politik

Ergebnisse der 170. Steuerschätzung

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Berlin 07.05.2026

Schwächere Wachstumserwartung aufgrund des Iran-Kriegs wirkt sich auf Steuerschätzung aus.

Den Ergebnissen der 170. Steuerschätzung zufolge liegen die Steuereinnahmen für Bund, Länder und Gemeinden unter Berücksichtigung der bis Mai 2026 in Kraft getretenen Steuerrechtsänderungen in diesem Jahr bei einem Volumen von 998,7 Mrd. Euro. Für 2027 liegen die erwarteten Steuereinnahmen bei insgesamt 1.033,3 Mrd. Euro. Gegenüber der Oktober-Schätzung wird somit gesamtstaatlich in allen Jahren des Schätzzeitraums mit einer schwächeren Entwicklung der Steuereinnahmen gerechnet.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil: „Die heutige Steuerschätzung zeigt, wie sehr uns der Iran-Krieg wirtschaftlich schadet. Trumps verantwortungsloser Krieg und der daraus resultierende weltweite Energiepreis-Schock bremsen die positive wirtschaftliche Dynamik vorerst aus. Das führt auch zu geringeren Steuereinnahmen für Bund, Länder und Kommunen, als noch im Herbst angenommen.

Die aktuelle Lage bleibt von großen Unsicherheiten geprägt. Das erfordert permanentes Krisenmanagement. Dazu gehören unsere Sofortmaßnahmen zur Entlastung angesichts der hohen Energiepreise. Wir nehmen die Entwicklungen ernst und bereiten uns darauf vor, jederzeit zu handeln, wenn die Krise sich weiter zuspitzt.

Gleichzeitig unterstreichen die heutigen Zahlen: Wir müssen weiter hart daran arbeiten, dass wir krisenfester und unabhängiger werden. Wir setzen deshalb auf Investitionen und Reformen, um Deutschland stärker zu machen. Unser oberstes Ziel bleibt, dass wir Arbeitsplätze sichern, neue Jobs schaffen und für Wirtschaftswachstum sorgen.“

Ergebnisse der Steuerschätzung

Aufgrund der schwächeren Wachstumserwartungen durch den Iran-Krieg werden auf Basis der unten aufgeführten Annahmen die Steuereinnahmen für Bund, Länder und Gemeinden für die kommenden Jahre niedriger ausfallen als noch in der Steuerschätzung vom Oktober 2025 prognostiziert. Relativ gesehen ist die Abwärtsanpassung hierbei für die Länder am geringsten.

Für den Bund bringt die aktuelle Steuerschätzung keine Entlastung für die Aufstellung des Bundeshaushalts 2027. Für bereits erwartete Steuermindereinnahmen des Bundes wurde aber in den Eckwerten für den Haushalt 2027 Vorsorge getroffen.

Die Ergebnisse der Steuerschätzung für die Jahre 2026 bis 2030 werden in Anlage 1 differenziert nach Bund, Ländern, Gemeinden und EU aufgeführt. Anlage 2 stellt die Abweichungen zwischen den Ergebnissen der aktuellen Steuerschätzung und der vorherigen Steuerschätzung vom Oktober 2025 dar. Die gegenüber der vorangegangenen Schätzung vom Oktober 2025 neu berücksichtigten Gesetze und sonstigen Regelungen sind in der Fußnote 1 zu Anlage 2 dargestellt.

Grundlagen der Steuerschätzung

Der Steuerschätzung lagen die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Frühjahrsprojektion 2026 der Bundesregierung zugrunde (siehe Tabelle 1). Demnach dürften zwar insbesondere von den finanz- und wirtschaftspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung stützende Impulse für die Gesamtwirtschaft ausgehen. Aber durch den Iran-Krieg, die faktische Sperrung der Straße von Hormus und die damit einhergehenden Preisanstiege bei Energie und weiteren Rohstoffen sowie die enorme Unsicherheit haben sich die gesamtwirtschaftlichen Aussichten merklich eingetrübt. Insgesamt rechnet die Bundesregierung in der Frühjahrsprojektion nur noch mit einem Zuwachs des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in preisbereinigter Rechnung von 0,5 Prozent im laufenden und 0,9 Prozent im kommenden Jahr. Vor allem mit Blick auf die weitere Entwicklung des Iran-Krieges besteht dabei spürbare Unsicherheit für die Projektion.

In der für die Steuereinnahmen relevanten nominalen Betrachtungsweise ergibt sich für das laufende Jahr beim BIP ebenfalls eine Abwärtsrevision. Für das kommende Jahr wird bei zunehmender Überwälzung der gestiegenen Input-Preise entlang der heimischen Wertschöpfungskette mit einer ähnlichen nominalen Zuwachsrate des BIP gerechnet wie im Herbst 2025. Die Revision der Erwartungen wirkt sich unterschiedlich in den verschiedenen gesamtwirtschaftlichen Bemessungsgrundlagen für die Steuereinnahmen aus. Die Unternehmens- und Vermögenseinkommen, die für die Entwicklung der gewinnabhängigen Steuern relevant sind, werden insbesondere in diesem Jahr deutlich schwächer wachsen. Die gesamtwirtschaftlichen Bruttolöhne und -gehälter, die vor allem für die zu erwartende Lohnsteuerdynamik eine wichtige Rolle spielen, dürften sich leicht schwächer entwickeln als im Herbst unterstellt. Ursache hierfür ist die konjunkturelle Eintrübung auf dem Arbeitsmarkt. Bei der Bemessungsgrundlage der Steuern vom Umsatz ist dagegen kurzfristig von einer etwas stärkeren Dynamik auszugehen als noch in der Oktoberschätzung, was unter anderem an den Annahmen zu den Wohnbauinvestitionen und den steuerbelasteten staatlichen Ausgaben liegt.

In der sogenannten mittleren Frist des Projektionszeitraums, den Jahren 2028 bis 2030, dürften sich die Bemessungsgrundlagen gemäß Frühjahrsprojektion mit einer ähnlichen Dynamik entwickeln wie im Herbst angenommen.

Neben der erwarteten Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Bemessungsgrundlagen wurde bei der Steuerschätzung auch die Entwicklung der Kasseneinnahmen der verschiedenen Steuerarten bis einschließlich März 2026 berücksichtigt. Dabei zeigt sich ein gemischtes Bild: Die Einnahmen lagen bei einigen gemeinschaftlichen Steuerarten oberhalb, bei anderen unterhalb der Erwartungen aus der vorherigen Steuerschätzung im Oktober 2025.

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