Politik

Einrichtung und Aufgaben des Nationalen Sicherheitsrates

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Berlin 03.09.2025

– Die Bundesregierung hat in ihrer Sitzung vom 27. August 2025 die Einsetzung des Kabinettausschusses „Nationaler Sicherheitsrat“ sowie dessen Geschäftsordnung beschlossen. Damit werde der Bundessicherheitsrat zum 1. Januar 2026 aufgelöst, schreibt die Bundesregierung in einer Unterrichtung (21/1460). Die bisherigen Aufgaben des Gremiums im Bereich der Rüstungsexportkontrolle sollen auf den Nationalen Sicherheitsrat nach Maßgabe dessen Geschäftsordnung übergehen.

Wie aus dieser hervorgeht, soll der Nationale Sicherheitsrat ressortübergreifend die wesentlichen Fragen „einer integrierten Sicherheitspolitik an der Schnittstelle zwischen innerer, äußerer, wirtschaftlicher und digitaler Sicherheit sowie ziviler und militärischer Verteidigung auf Ebene der Bundesregierung“ koordinieren.

Der Kabinettsausschuss soll die Erkenntnisse der Bundesregierung zu übergreifenden Angelegenheiten der nationalen Sicherheit bündeln und eine gemeinsame Lagebewertung vornehmen, strategische Vorausschau leisten und sich mit Grundsatzfragen und wesentlichen Einzelfällen der Rüstungsexportkontrolle befassen.

Dem Nationalen Sicherheitsrat sollen neben dem Bundeskanzler die Ministerinnen und Minister der Finanzen, des Innern, des Auswärtigen, der Verteidigung, für Wirtschaft und Energie, für Digitales und Staatsmodernisierung, für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie der Chef des Bundeskanzleramtes fest angehören.

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