Politik
Bundesrats-Stellungnahme zur Änderung des Düngegesetzes
Berlin 03.07.2026
– Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, parallel zur Verabschiedung des Düngegesetzes umgehend eine Gebietsausweisungsverordnung zu erlassen. Mit dem Vorliegen der Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichtes zu den Verfahren bezüglich der Bayerischen Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (BVerwG, Urteil vom 24.10.2025 – 10 CN 1.25 -) sei klargestellt worden, dass die bundesrechtliche Ermächtigungsgrundlage der Düngeverordnung (Paragraf 13a Absatz 1) nicht den Anforderungen des Grundgesetzes genügt. Das geht aus der Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes (21/6135) hervor, die als Unterrichtung durch die Bundesregierung vorliegt (21/6811). Es obliege somit dem Bundesverordnungsgeber, unter Beachtung der in der Urteilsbegründung genannten Maßgaben zügig eine Neuregelung der Ermächtigungsgrundlage zu schaffen, auf deren Grundlage dann wirksame Gebietsausweisungen durch die Landesregierungen erfolgen können, schreibt die Länderkammer. Auch nach Auffassung der Amtschefkonferenz der Agrarministerkonferenz im Januar 2026 sei seitens der Bundesregierung schnellstmöglich Rechtssicherheit zu schaffen.
Zudem bittet der Bundesrat die Bundesregierung, umgehend die Monitoringverordnung unter frühzeitiger Einbindung der Wasserwirtschaftsverwaltungen der Länder auf den Weg zu bringen, damit belastbare Datengrundlagen für eine Bewertung der Anstrengungen bei der Nitratreduktion zur Verfügung stehen.
Auch begrüßt der Bundesrat die Planungen der Bundesregierung für die Einberufung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG) und fordert deren umgehende Einberufung, Diese solle ein Konzeptpapier zur grundsätzlichen Weiterentwicklung des Düngerechts vorlegen. Die BLAG sei paritätisch mit Vertreterinnen und Vertretern der Wasserwirtschafts- und Landwirtschaftsverwaltung zu besetzen. Ziel müsse sein, unter Berücksichtigung des Gewässerschutzes und der landwirtschaftlichen Düngepraxis die Maßnahmen der Düngeverordnung sowohl praktikabel als auch kontrollierbar und wirksam zu gestalten. In diesem Zusammenhang ist höchstmögliche Stickstoff-Düngeeffizienz anzustreben, um die Stickstoff-Auswaschung zu minimieren, schreibt der Bundesrat.