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BM Wissing zur finanziellen Unterstützung der Anschlagsopfer von Magdeburg
Berlin 12.01.2025
Anlässlich des für Morgen geplanten zweiten Sitzung des „Runden Tischs“ zur Koordinierung der Hilfen für die Opfer des Anschlags vom 20. Dezember 2024 in Magdeburg erklärt Bundesjustizminister Dr. Volker Wissing:
„Der Anschlag auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt hatte entsetzliche Folgen: Sechs Menschen sind tot, weit über 200 Menschen sind körperlich verletzt oder sogar schwer verletzt worden, viele hundert weitere waren der tödlichen Gefahr unmittelbar ausgesetzt. Unser Staat muss den Betroffenen zur Seite stehen: den Familien der Getöteten; den Verletzten und denen, die nur um Haaresbreite davongekommen sind. Nach Überzeugung der Bundesregierung heißt das auch: Für die finanzielle Unterstützung der Betroffenen sollte es keinen Unterschied machen, ob die Schreckenstat von Magdeburg am Ende als terroristische Tat einzustufen ist. Denn egal was die weiteren Ermittlungen zum Motiv des Täters ergeben: Das Leid der Betroffenen wird sich dadurch nicht ändern. Die Bundesregierung wird sich deshalb dafür einsetzen, dass die Betroffenen der Gewalttat von Magdeburg die gleiche finanzielle Unterstützung vom Staat erhalten, wie sie Opfer von Terrorangriffen erhalten. Dazu werden wir schon in Kürze an den Bundestag herantreten: Denn die Bewilligung von Haushaltsmitteln obliegt dem Parlament. Wir werden den Bundestag darum bitten, zusätzliche Mittel für die Betroffenen des Anschlags von Magdeburg bereitzustellen – damit ihnen die gleiche Unterstützung zuteilwerden kann wie Terroropfern.“