Politik

Ausschuss billigt Fondsrisikobegrenzungsgesetz

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Berlin 04.03.2026 

– Der Finanzausschuss hat am Mittwochmorgen den Entwurf des Fondsrisikobegrenzungsgesetzes (21/3510) mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen von AfD und Die Linke bei Enthaltung der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen beschlossen. Zuvor hatten die Koalitionsfraktionen noch Änderungen vorgenommen. Der Gesetzentwurf soll morgen Nachmittag in zweiter und dritter Lesung debattiert werden.

Vonseiten der CDU/CSU-Fraktion hieß es im Ausschuss, dass es sich um ein sehr technisches Gesetz handle mit überschaubaren politischen Folgen. Trotzdem sei es ein wichtiger Schritt bei dem Vorhaben, stärker privates Geld für Investitionen zu gewinnen und den europäischen Kapitalmarkt zu stärken.

Die AfD-Fraktion lobte, dass der Gesetzentwurf zwar durchaus begrüßenswerte Änderungen beinhalte und für Deregulierung sorge. Aber insgesamt kritisierte sie, dass Bürger mehr Geld in Energiesysteme und Infrastruktur investieren sollten. Stattdessen nannte sie die USA als Vorbild mit dem dortigen Abschied von der Klimaschutzpolitik.

Die SPD reagierte ablehnend auf die Forderung, dass mehr Geld in die USA fließen solle. Stattdessen wies sie darauf hin, dass mit dem Gesetz auch die europäische Spar- und Investmentunion vorangetrieben werde.

Vonseiten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde vor den Risiken im Bereich Private Credit gewarnt, also Krediten, die beispielsweise Fonds vergeben und die damit nicht mehr den Regularien des Bankensektors unterliegen. Gleichwohl wurde anerkannt, dass Private Credit Chancen für junge Unternehmen ohne Sicherheiten biete.

Die Fraktion Die Linke wandte sich gegen eine nationale Deregulierung. Sie warnte vor den Risiken für Kleinanleger, die in privaten Kreditfonds anlegen.

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