Politik
Anforderungen zur Haltung gefährlicher Tiere
Berlin 19.08.2026
– Die Bundesregierung sieht derzeit keine Notwendigkeit für „weitere bundeseinheitliche Mindeststandards“ zur Haltunggefährlicher Tiere. Das geht aus ihrer Antwort (21/7567(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7412(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor. Die bestehenden Regelungen auf Bundesebene seien angesichts der ordnungsrechtlichen Regelungen der Länder ausreichend. Die Bundesregierung teilt zudem die von den Fragestellern vorgenommene Bewertung der unterschiedlichen Landesregelungen als „Flickenteppich“ nicht. Auch weitere bundesweit einheitliche Anforderungen an die Sachkunde von Haltern bestimmter Tierarten würden derzeit nicht geprüft.
Der Bundesregierung liegen nach eigenen Angaben weder Erkenntnisse über die Zahl gefährlicher Tiere in Privathaltung noch Daten zu Kontrollen, Verstößen und Sicherheitsvorfällen vor. Es bestünden keine Berichtspflichten der Länder gegenüber der Bundesregierung. Eine allgemeingültige Definition des Begriffs „gefährliche Tiere“ existiere ebenfalls nicht.