Politik
Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität
Berlin 25.02.2026
– Das Bundeskabinett hat heute den Gemeinsamen Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität verabschiedet. Er wurde vom Bundesfinanzministerium, dem Bundesinnenministerium und dem Bundesjustizministerium gemeinsam erarbeitet.
Der Gemeinsame Aktionsplan enthält wichtige Maßnahmen, um Finanzkriminalität, Geldwäsche, Rauschgiftkriminalität und die damit verbundenen Strukturen der Organisierten Kriminalität noch konsequenter zu bekämpfen. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, sollen dafür nun die nötigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Zoll und Bundeskriminalamt werden zudem technisch und personell gestärkt.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil: „Wir sagen der Organisierten Kriminalität den Kampf an. Die Täter betrügen die Allgemeinheit, gefährden Menschenleben und verursachen jedes Jahr Milliardenschäden. Unser Aktionsplan ist eine klare Ansage: Der Rechtsstaat verschärft die Gangart. Wir sorgen dafür, dass die Ermittlungsbehörden die Täter an der empfindlichsten Stelle treffen: beim Geld. Was aus dubiosen Quellen kommt, kann künftig viel schneller eingezogen werden. Das gilt für Bargeld, für Luxus-Autos und Häuser. Wir verstärken die Finanzermittlungen, um an Hintermänner zu kommen und kriminelle Netzwerke zu zerschlagen. Zoll und BKA können dafür künftig gegenseitig auf Daten zugreifen und künstliche Intelligenz einsetzen, um Täter zu identifizieren und große Datenmengen zu durchforsten. Im Kampf gegen Geldwäsche und Drogenhandel schaffen wir gemeinsame Analysezentren und gemeinsame Ermittlungsgruppen.“