Politik
Agrar-Ausschuss lehnt AfD-Anträge ab
Berlin 16.04.2026
– Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (LEH) hat am Mittwoch drei Anträge der AfD-Fraktion beraten und abgelehnt. Im Einzelnen ging es um den AfD-Antrag (21/4944) mit dem Titel „Keine verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen in Deutschland“. Darin fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, von dem Vorhaben zur Einführung einer Pflicht zur Videoüberwachung auf deutschen Schlachthöfen Abstand zu nehmen, eine Entbürokratisierung in der deutschen Landwirtschaft sowie in der verarbeitenden Industrie vorzunehmen, und das Fleischerhandwerk in Deutschland zu stärken. Der Ausschuss empfahl mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung des Antrages.
Auch der AfD-Antrag (21/4945) mit dem Titel „Erhalt des Ackerstatus landwirtschaftlicher Flächen rechtssicher gewährleisten, unionsrechtliche Spielräume ausschöpfen und Fehlsteuerungen im Dauergrünlandschutz beseitigen“ fand keine Mehrheit im Ausschuss. Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen wurde der Antrag gegen das Votum der AfD abgelehnt, die darin mit Blick auf den Grünlandschutz eine „überschießende Umsetzung unionsrechtlicher Mindestanforderungen“ kritisiert.
Ebenfalls abgelehnt wurde der AfD-Antrag (21/4946) mit dem Titel „Konsequenzen der Blockade der Straße von Hormus für Düngertransporte nach Deutschland – Auswirkungen auf Landwirtschaft und Ernährungssicherheit reduzieren“. Auch dieser Antrag scheiterte am Nein der übrigen Fraktionen.