Politik

AfD fordert Zurücknahme der Tabaksteuer-Erhöhung

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Berlin 19.10.2026

– Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag (21/8637) die Zurücknahme der Tabaksteuer-Erhöhung, den Verzicht auf weitere Steuererhöhungen und die Abschaffung von Bagatellsteuern. Unter dem „Feigenblatt des Gesundheitsschutzes“ werde die Tabaksteuer von 2027 bis 2030 in vier Stufen erhöht. Diese Erhöhungen würden legal vertriebene Tabakwaren drastisch verteuern und zusätzliche Anreize für den Erwerb unversteuerter oder illegal eingeführter Tabakwaren schaffen. „Eine Steuerpolitik, die den legalen Markt schwächt und die Nachfrage auf unkontrollierte illegale Angebote verlagert, wäre auch unter gesundheitspolitischen Gesichtspunkten kontraproduktiv“, schreibt die AfD-Fraktion in dem Antrag.

Wie die Abgeordneten weiter schreiben, sei mit dem Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2027 eine Erhöhung der Steuersätze nach dem Alkoholsteuergesetz, dem Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz sowie dem Alkopopsteuergesetz geplant. Bei den Erhöhungen um jeweils 20 Prozent gehe es nach Ansicht der AfD-Abgeordneten nur um die Erzielung zusätzlicher Einnahmen für den Bundeshaushalt, heißt es unter Bezug auf die Begründung im Gesetzentwurf der Bundesregierung.

Außerdem wird die Bundesregierung aufgefordert, keine neuen Steuern wie die Zuckersteuer und Plastiksteuer einzuführen. „Die angekündigte Aufnahme einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke in das Haushaltsbegleitgesetz 2027 ist ebenso kategorisch abzulehnen wie eine Steuer auf Kunststoffverpackungen“, heißt es in dem Antrag. Steuern auf zuckerhaltige Getränke und Kunststoffverpackungen würden nicht nur die unmittelbar betroffenen Hersteller belasten. Die zusätzlichen Kosten würden voraussichtlich über höhere Preise entlang der Lieferkette an Handel, Gastronomie und Verbraucher weitergegeben.

Abgeschafft werden sollten nach Ansicht der AfD-Fraktion eine Reihe von Bagatellsteuern: Erwähnt werden die Kaffeesteuer (Aufkommen rund eine Milliarde Euro), die bereits von Friedrich dem Großen als „Luxussteuer“ eingeführt worden sei, obwohl Kaffee heute ein Grundnahrungsmittel sei, und die Schaumweinsteuer (rund 365 Millionen Euro), die Anfang des 20. Jahrhunderts zur Finanzierung der kaiserlichen Flotte eingeführt worden sei. Außerdem sollen die Zwischenerzeugnissteuer (rund 23 Millionen Euro), die Biersteuer (rund 550 Millionen Euro bei sinkender Tendenz) sowie die Alkopopsteuer abgeschafft werden. Bei der Alkopopsteuer stehe das äußerst geringe Aufkommen in keinem angemessenen Verhältnis zum administrativen Erhebungsaufwand, wird argumentiert.

In der Begründung des Antrags heißt es, das deutsche Steuersystem sei auch ohne die zusätzlichen Steuertatbestände „durch eine überbordende Abgabenlast, Komplexität und zahlreiche Ausnahme- und Lenkungstatbestände gekennzeichnet. Bagatellsteuern wie die Kaffeesteuer oder die Schaumweinsteuer verschärfen diese Probleme, ohne nennenswerten Beitrag zur Staatsfinanzierung zu leisten“

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