Europa

Bemühungen zum Schutz von Frauen vor Gewalt

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Berlin, Straßburg 26.06.2026

– GREVIO lobt San Marinos Bemühungen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, sieht aber Verbesserungsbedarf

In ihrem ersten objektiven Bewertungsbericht, der am Freitag in Berlin vorgestellt wurde, hob die Expertengruppe des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (GREVIO) die lobenswerten Bemühungen San Marinos zur Umsetzung des Übereinkommens zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) hervor. Im Fokus standen dabei die Unterstützung, der Schutz und die Gewährung von Gerechtigkeit für die Opfer.

Der Bericht würdigt bedeutende Fortschritte, darunter die Angleichung des Strafrechts an die Vorgaben des Übereinkommens durch die Einführung des Straftatbestands der sexuellen Belästigung, die Harmonisierung der Bestimmungen zum Stalking und die Verabschiedung neuer Straftatbestände, die die digitale Dimension von Gewalt gegen Frauen erfassen. Grivio begrüßt die Verabschiedung des umfassenden nationalen Aktionsplans zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen (2024–2026), der auf den vier Säulen der Istanbul-Konvention – Prävention, Schutz, Strafverfolgung und integrierte Strategien – basiert, sowie den Start eines mehrjährigen nationalen Plans zur Bekämpfung von Gewalt und Diskriminierung am Arbeitsplatz.

Grivio hob zudem die Etablierung einer Multi-Stakeholder-Kooperation zwischen allen Fachkräften hervor, die mit Opfern arbeiten, darunter das Anti-Gewalt-Netzwerk (Rete antiviolenza) und die zuständigen Behörden. Maßnahmen wie Risikobewertungskonferenzen und individuelle Sicherheitspläne wurden umgesetzt, und es wurden Schritte unternommen, um die Sicherheit von Opfern während Gerichtsverfahren zu verbessern und Sekundärschäden (erneute Schädigung des Opfers) zu verhindern. Konventionsbezogenen Fällen wurde in Gerichtsverfahren Priorität eingeräumt, was zur Aufhebung der Verjährungsfristen führte.

Trotz dieser positiven Entwicklungen benennt der Bericht Bereiche, in denen dringender Handlungsbedarf besteht, um die vollständige Einhaltung der Bestimmungen der Konvention zu gewährleisten. Dazu gehört der Bedarf an erhöhter Finanzierung für Koordinierungsstellen und zivilgesellschaftliche Organisationen. GREVIO bemängelt zudem das Fehlen von einstweiligen Verfügungen (Unterbringungsanordnungen) gegen Täter häuslicher Gewalt und stellt eine geringe Anzeige- und Strafverfolgungsrate bei Vergewaltigung und sexueller Gewalt fest. Die Stärkung der Ermittlungskapazitäten und Unterstützungsdienste sowie der Abbau von Hindernissen für den Zugang von Opfern zur Justiz bleiben daher zentrale Prioritäten.

GREVIO benennt darüber hinaus mehrere weitere Handlungsfelder. Dazu gehören die Priorisierung aller in der Istanbul-Konvention erfassten Formen von Gewalt in nationalen Strategien, die Stärkung der verpflichtenden Schulungen für alle relevanten Fachkräfte, die Verbesserung spezialisierter Unterstützungsdienste für Opfer und die Förderung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Opfern. Der GREVIO-Ausschuss fordert außerdem gesetzliche Schutzmaßnahmen, um sicherzustellen, dass frühere Gewalttaten gegen Frauen bei Entscheidungen über Sorgerecht und Besuchsrecht stets berücksichtigt werden, die Verhängung wirksamerer Strafen für in der Istanbul-Konvention erfasste Straftaten und die Anwendung einheitlicher Sanktionen bei Verstößen gegen Schutzanordnungen. Der Bericht mahnt zu regelmäßigen Überprüfungen der Richtlinien und zur Einführung proaktiver Mechanismen zur Erkennung von Gewalt im öffentlichen und privaten Gesundheitswesen. Der Bericht hebt die jüngsten Gesetzesinitiativen zur Angleichung des Strafgesetzbuches von San Marino an die Istanbul-Konvention und zur Stärkung der Maßnahmen zur Gewaltprävention im Sport hervor und betont gleichzeitig die Notwendigkeit, die Rolle der Zivilgesellschaft bei der Politikgestaltung und -umsetzung zu stärken.

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